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Ratgeber

Arbeitszeitaufzeichnung:
was Arbeitgeber führen müssen

Welche Arbeitszeiten Sie aufzeichnen müssen, was für Pausen gilt und wann eine vereinfachte Aufzeichnung reicht. Ein Überblick, der die Beratung durch Ihr Steuerbüro nicht ersetzt. Stand: September 2026.

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Auf einen Blick

Was aufgezeichnet wird

Beginn
und Ende

der täglichen Arbeitszeit

Pausen
Ruhepausen

Lage und Dauer

jede
Person

für jeden Arbeitnehmer getrennt

Wussten Sie schon...?!

Die Pflicht trifft den Arbeitgeber, auch wenn das Team die Zeiten selbst erfasst.

  • Bei Gleitzeit dürfen Mitarbeiter ihre Zeiten selbst aufzeichnen, der Arbeitgeber bleibt verantwortlich.
  • Bei fixer Arbeitszeiteinteilung reicht oft eine Bestätigung, dass sie eingehalten wurde.
  • In Deutschland verlangt das Bundesarbeitsgericht seit 2022 ebenfalls eine Erfassung der Arbeitszeit.
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Ratgeber Arbeitszeit

Was Arbeitgeber wissen wollen

In Österreich jeder Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer, geregelt im Arbeitszeitgesetz. Aufgezeichnet werden Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und die Ruhepausen.

Bei einer fixen Arbeitszeiteinteilung genügt es in der Regel, am Ende jeder Abrechnungsperiode die Einhaltung zu bestätigen und nur Abweichungen festzuhalten. Bei Arbeit überwiegend außerhalb des Betriebs oder bei selbst bestimmter Arbeitszeit reicht oft die Dauer der Tagesarbeitszeit. Klären Sie Ihren Fall mit Ihrem Steuerbüro oder Ihrer Interessenvertretung.

Ja, etwa bei Gleitzeit. Verantwortlich für vollständige Aufzeichnungen bleibt der Arbeitgeber.

Ihr Team stempelt per App, am Terminal mit NFC-Karte oder im Browser. Arbeitszeitmodelle mit Sollstunden, Mindestpausen und Höchstarbeitszeit halten die Regeln ein, der Zeitnachweis je Mitarbeiter lässt sich drucken.

Auf Wunsch stempelt weboffice automatisch aus, der Tag bleibt trotzdem nachvollziehbar.

Die Zeiterfassung kostet 19 € netto im Monat, die Zeiterfassungs-App 25 € netto im Monat zusätzlich.

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